Bildungsqualität sichern!
KV-Lernende in der Berufsschule
KV-Lernende in der Berufsschule

Das will die Bildungsinitiative

Initiativtext der Bildungsinitiative

Das Initiativkomitee möchte die Aargauer Kantonsverfassung wie folgt ändern:

§ 35 lit. h Abs. 1 und 2

h) Grundsätze für den Unterricht an öffentlichen Schulen

1 Der Unterricht an öffentlichen Schulen hat das Recht der Eltern auf Erziehung und Bildung ihrer Kinder und die Persönlichkeit der Schüler zu achten. Er muss von flächendeckend hoher Qualität sein. Gemeinde, Gemeindebehörden und der Kanton stellen die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung. (geändert)

1bis Gemeinde, Gemeindebehörden und der Kanton stellen sicher, dass für die Bildung, Ausbildung und Förderung der Schülerinnen und Schüler genügend qualifizierte Lehrpersonen, Schulleitungen und schulische Fachpersonen zur Verfügung stehen und diese entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. (neu)

1ter Sie stellen sicher, dass die Arbeit der Lehrpersonen und schulischen Fachpersonen in erster Linie den Schülerinnen und Schülern zugutekommt. (neu)

2 Die Lehrpersonen und schulischen Fachpersonen an öffentlichen Schulen sind im Unterricht an die verfassungsmässige Grundordnung und an die staatlichen Lehrziele gebunden. (geändert)

Unterschriftenbogen